Zusammenfassung des Auditberichts
Shenzhen Ariza Electronic Co., Ltd. (die Geschäftslizenznummer ist 91440300689426617Q) befindet sich im 5. Stock des A1-Gebäudes, Xinfu Industry Park,
Chongqing Road, Heping Village, Stadt Fuyong, Bezirk Bao'an, Stadt Shenzhen, Provinz Guangdong, China. Dies ist eine lokale Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Summe
Die von der Anlage eingenommene Grundstücksfläche beträgt etwa 580 Quadratmeter. Sie haben sich seit dem 18. Mai am bestehenden Standort etabliert und ihren Betrieb aufgenommen.
2009. Insgesamt sind derzeit 24 Mitarbeiter, darunter 11 weibliche und 13 männliche Mitarbeiter, in der Einrichtung tätig. Die Anlage besteht zu 1/3 aus
5/F eines 5-stöckigen Gebäudes, das als Produktionshalle, Lager und Büro genutzt wurde, ohne Schlafräume, Küche oder Kantine für die Mitarbeiter.
Während dieser Prüfung wurde der andere Teil des 5/F von einer anderen Einrichtung genutzt: Shenzhen City Senmusen Technology Co., Ltd. 1/F dieses Gebäudes wurde von genutzt
zwei weitere Einrichtungen namens: Shenzhen Enxi Electronic Device Co., Ltd. und Shenzhen Ensen Chemistry Co., Ltd. 2/F wurde von einer anderen Einrichtung namens: genutzt.
Shenzhen Kaibing Electrical Co., Ltd. 3/F wurde von einer anderen Einrichtung mit dem Namen genutzt: Shenzhen Xinlong Electrical Co., Ltd. 4/F wurde von einer anderen Einrichtung genutzt
benannt: Shenzhen Haomai Technology Co., Ltd. Die Geschäftslizenzen und Mietverträge der oben genannten Einrichtungen für das Gebäude wurden zur Überprüfung bereitgestellt
Das Managementsystem und die Mitarbeiter unterschieden sich von denen der Auditeinrichtung und wurden daher nicht in diesen Auditumfang einbezogen.
Zu den Hauptprodukten, die in der Anlage hergestellt werden, gehören Personenalarmanlagen und Auto-Nothammer.
Die wichtigsten Produktionsprozesse sind wie folgt aufgeführt:
Shenzhen Ariza Electronic Co., Ltd. (die Geschäftslizenznummer ist 91440300689426617Q) befindet sich im 5. Stock des A1-Gebäudes, Xinfu Industry Park,
Chongqing Road, Heping Village, Stadt Fuyong, Bezirk Bao'an, Stadt Shenzhen, Provinz Guangdong, China. Dies ist eine lokale Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Summe
Die von der Anlage eingenommene Grundstücksfläche beträgt etwa 580 Quadratmeter. Sie haben sich seit dem 18. Mai am bestehenden Standort etabliert und ihren Betrieb aufgenommen.
2009. Insgesamt sind derzeit 24 Mitarbeiter, darunter 11 weibliche und 13 männliche Mitarbeiter, in der Einrichtung tätig. Die Anlage besteht zu 1/3 aus
5/F eines 5-stöckigen Gebäudes, das als Produktionshalle, Lager und Büro genutzt wurde, ohne Schlafräume, Küche oder Kantine für die Mitarbeiter.
Während dieser Prüfung wurde der andere Teil des 5/F von einer anderen Einrichtung genutzt: Shenzhen City Senmusen Technology Co., Ltd. 1/F dieses Gebäudes wurde von genutzt
zwei weitere Einrichtungen namens: Shenzhen Enxi Electronic Device Co., Ltd. und Shenzhen Ensen Chemistry Co., Ltd. 2/F wurde von einer anderen Einrichtung namens: genutzt.
Shenzhen Kaibing Electrical Co., Ltd. 3/F wurde von einer anderen Einrichtung mit dem Namen genutzt: Shenzhen Xinlong Electrical Co., Ltd. 4/F wurde von einer anderen Einrichtung genutzt
benannt: Shenzhen Haomai Technology Co., Ltd. Die Geschäftslizenzen und Mietverträge der oben genannten Einrichtungen für das Gebäude wurden zur Überprüfung bereitgestellt
Das Managementsystem und die Mitarbeiter unterschieden sich von denen der Auditeinrichtung und wurden daher nicht in diesen Auditumfang einbezogen.
Zu den Hauptprodukten, die in der Anlage hergestellt werden, gehören Personenalarmanlagen und Auto-Nothammer.
Die wichtigsten Produktionsprozesse sind wie folgt aufgeführt:
Montage, Inspektion und Verpackung.
Die Produktionskapazität beträgt 70.000 Stück pro Monat.
Hauptsächlich insgesamt 5 Sets Maschinen, Elektroschrauber und Leuchtkasten usw. in der Anlage.
Bei dieser Prüfung wurden die Anwesenheitslisten vom 1. Juni 2018 bis zum 10. Juni 2019 (Prüfungstag) überprüft. Alle Mitarbeiter inklusive Büro arbeiteten 5 Tage pro Woche
Von Montag bis Freitag in einer Schicht betrug die Arbeitszeit der Mitarbeiter 08:00-12:00 Uhr, 13:30-17:30 Uhr, teilweise leisteten die Mitarbeiter 2 Stunden Überstunden
Tag und 10 Stunden am Samstag. Die Arbeitszeiten des Büropersonals betrugen 08:30-12:00 Uhr, 13:30-18:00 Uhr. Zur Anwesenheitserfassung werden Fingerabdruck-Anwesenheitserfassungssysteme verwendet
Zeiterfassung und jeder Mitarbeiter sollte seine Finger scannen, wenn er die Einrichtung betritt und verlässt. Laut Facility-Management-Interview war die Hochsaison nicht erkennbar.
Die Produktionskapazität beträgt 70.000 Stück pro Monat.
Hauptsächlich insgesamt 5 Sets Maschinen, Elektroschrauber und Leuchtkasten usw. in der Anlage.
Bei dieser Prüfung wurden die Anwesenheitslisten vom 1. Juni 2018 bis zum 10. Juni 2019 (Prüfungstag) überprüft. Alle Mitarbeiter inklusive Büro arbeiteten 5 Tage pro Woche
Von Montag bis Freitag in einer Schicht betrug die Arbeitszeit der Mitarbeiter 08:00-12:00 Uhr, 13:30-17:30 Uhr, teilweise leisteten die Mitarbeiter 2 Stunden Überstunden
Tag und 10 Stunden am Samstag. Die Arbeitszeiten des Büropersonals betrugen 08:30-12:00 Uhr, 13:30-18:00 Uhr. Zur Anwesenheitserfassung werden Fingerabdruck-Anwesenheitserfassungssysteme verwendet
Zeiterfassung und jeder Mitarbeiter sollte seine Finger scannen, wenn er die Einrichtung betritt und verlässt. Laut Facility-Management-Interview war die Hochsaison nicht erkennbar.
Im Rahmen dieser Prüfung wurden die Gehaltsabrechnungsunterlagen von Juni 2018 bis Mai 2019 überprüft. Die Löhne aller Mitarbeiter wurden auf Stundenbasis berechnet. Die niedrigste Grundausstattung
Der Lohn betrug vor dem 1. August 2018 2130 RMB pro Monat und seit dem 1. August 2018 2200 RMB pro Monat, was den örtlichen gesetzlichen Anforderungen entsprach. Für
Überstundenlohn: 150 %, 200 % und 300 % des Grundlohns wurden den Arbeitnehmern für ihre Überstunden an Arbeitstagen, Ruhetagen und Feiertagen gezahlt
jeweils. Die Mitarbeiter wurden am oder vor dem 7. jedes Monats nach dem vorherigen Lohnberechnungszyklus bar bezahlt.
Anmerkung: Das geprüfte Unternehmen nutzt keine Agenturen oder Auftragnehmer, weshalb der Agenturarbeitsvertrag oder die Lizenz/Genehmigung des Auftragnehmers nicht anwendbar sind.
Darüber hinaus sind staatliche Verzichtserklärungen und Tarifverträge nicht anwendbar.
Bemerkung:
PA 3: In der Einrichtung gab es keine Gewerkschaft, aber in der Einrichtung gab es frei gewählte Arbeitnehmervertreter. Die Einrichtung beeinträchtigte die Arbeit der Mitarbeiter nicht.
Recht, juristischen Vereinigungen beizutreten und an deren Aktivitäten teilzunehmen. Mitarbeiter konnten ihre Bedenken über die Vorschlagsbox und die Kommunikation mit ihnen äußern
direkte Vorgesetzte usw.
PA 4: Es gab keine Diskriminierung bei Einstellung, Vergütung und Sozialleistungen, Zugang zu Schulungen, Beförderung, Kündigung usw. und die Einrichtung bot das Gleiche
Bezahlung an männliche/weibliche Mitarbeiter.
PA 8: Es gab keine Kinder in der Einrichtung. Darüber hinaus hatte die Einrichtung Abhilfemaßnahmen eingerichtet, um im Falle eines Falles weiteren Schutz zu gewährleisten
Es wird festgestellt, dass Kinder arbeiten.
PA 9: Es gab keinen jugendlichen Arbeiter in der Einrichtung. Darüber hinaus verfügte die Einrichtung auch über Verfahren zum Schutz jugendlicher Arbeitnehmer, wie z
regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, keine Anordnung minderjähriger Arbeitnehmer in einer gefährlichen Arbeitsposition usw.
PA 10: Die Einrichtung unterzeichnete mit allen Mitarbeitern innerhalb von 30 Tagen nach der Einstellung Arbeitsverträge. Die Mitarbeiter hatten eine Kopie des Vertrags in ihrer eigenen Sprache.
Die Einrichtung hatte bei der Einstellung eine entsprechende Orientierungsschulung absolviert. In der Einrichtung wurde kein Leiharbeitnehmer festgestellt.
PA 11: In der Einrichtung gab es keine Zwangs-, Schuldknechtschafts- oder unfreiwillige Gefängnisarbeit. Die Mitarbeiter waren nicht verpflichtet, eine Anzahlung zu leisten oder ihre Personalausweise zu hinterlegen
der Arbeitgeber. Den Arbeitnehmern stand es frei, ihren Arbeitsplatz zu verlassen, sobald ihre Schicht endete, und es stand ihnen frei, ihren Arbeitgeber zu verlassen, wenn sie dies schriftlich mitteilten 30
Tage im Voraus nach der Probezeit oder 3 Tage im Voraus innerhalb der Probezeit.
PA 13: Die Einrichtung verfügt über ein Verfahren zur aktiven Bekämpfung jeglicher Korruption, Erpressung oder Unterschlagung oder jeglicher Form von Bestechung im Rahmen ihrer Aktivitäten.
hatte genaue Informationen über seine eigenen Aktivitäten, Struktur und Leistung gespeichert und personenbezogene Daten gesammelt, verwendet und verarbeitet
angemessene Sorgfalt in Übereinstimmung mit den Datenschutz- und Informationssicherheitsgesetzen und behördlichen Anforderungen anwenden.
Name des Prüfers: Sunny Wong
Der Lohn betrug vor dem 1. August 2018 2130 RMB pro Monat und seit dem 1. August 2018 2200 RMB pro Monat, was den örtlichen gesetzlichen Anforderungen entsprach. Für
Überstundenlohn: 150 %, 200 % und 300 % des Grundlohns wurden den Arbeitnehmern für ihre Überstunden an Arbeitstagen, Ruhetagen und Feiertagen gezahlt
jeweils. Die Mitarbeiter wurden am oder vor dem 7. jedes Monats nach dem vorherigen Lohnberechnungszyklus bar bezahlt.
Anmerkung: Das geprüfte Unternehmen nutzt keine Agenturen oder Auftragnehmer, weshalb der Agenturarbeitsvertrag oder die Lizenz/Genehmigung des Auftragnehmers nicht anwendbar sind.
Darüber hinaus sind staatliche Verzichtserklärungen und Tarifverträge nicht anwendbar.
Bemerkung:
PA 3: In der Einrichtung gab es keine Gewerkschaft, aber in der Einrichtung gab es frei gewählte Arbeitnehmervertreter. Die Einrichtung beeinträchtigte die Arbeit der Mitarbeiter nicht.
Recht, juristischen Vereinigungen beizutreten und an deren Aktivitäten teilzunehmen. Mitarbeiter konnten ihre Bedenken über die Vorschlagsbox und die Kommunikation mit ihnen äußern
direkte Vorgesetzte usw.
PA 4: Es gab keine Diskriminierung bei Einstellung, Vergütung und Sozialleistungen, Zugang zu Schulungen, Beförderung, Kündigung usw. und die Einrichtung bot das Gleiche
Bezahlung an männliche/weibliche Mitarbeiter.
PA 8: Es gab keine Kinder in der Einrichtung. Darüber hinaus hatte die Einrichtung Abhilfemaßnahmen eingerichtet, um im Falle eines Falles weiteren Schutz zu gewährleisten
Es wird festgestellt, dass Kinder arbeiten.
PA 9: Es gab keinen jugendlichen Arbeiter in der Einrichtung. Darüber hinaus verfügte die Einrichtung auch über Verfahren zum Schutz jugendlicher Arbeitnehmer, wie z
regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, keine Anordnung minderjähriger Arbeitnehmer in einer gefährlichen Arbeitsposition usw.
PA 10: Die Einrichtung unterzeichnete mit allen Mitarbeitern innerhalb von 30 Tagen nach der Einstellung Arbeitsverträge. Die Mitarbeiter hatten eine Kopie des Vertrags in ihrer eigenen Sprache.
Die Einrichtung hatte bei der Einstellung eine entsprechende Orientierungsschulung absolviert. In der Einrichtung wurde kein Leiharbeitnehmer festgestellt.
PA 11: In der Einrichtung gab es keine Zwangs-, Schuldknechtschafts- oder unfreiwillige Gefängnisarbeit. Die Mitarbeiter waren nicht verpflichtet, eine Anzahlung zu leisten oder ihre Personalausweise zu hinterlegen
der Arbeitgeber. Den Arbeitnehmern stand es frei, ihren Arbeitsplatz zu verlassen, sobald ihre Schicht endete, und es stand ihnen frei, ihren Arbeitgeber zu verlassen, wenn sie dies schriftlich mitteilten 30
Tage im Voraus nach der Probezeit oder 3 Tage im Voraus innerhalb der Probezeit.
PA 13: Die Einrichtung verfügt über ein Verfahren zur aktiven Bekämpfung jeglicher Korruption, Erpressung oder Unterschlagung oder jeglicher Form von Bestechung im Rahmen ihrer Aktivitäten.
hatte genaue Informationen über seine eigenen Aktivitäten, Struktur und Leistung gespeichert und personenbezogene Daten gesammelt, verwendet und verarbeitet
angemessene Sorgfalt in Übereinstimmung mit den Datenschutz- und Informationssicherheitsgesetzen und behördlichen Anforderungen anwenden.
Name des Prüfers: Sunny Wong
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 08.07.2019